Ab 2025 Pflicht für Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland für nationale B2B-Geschäfte verbindlich. Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten, um reibungslos umzustellen.
Bedeutung "E-Rechnung" und "Sonstige Rechnung"
E-Rechnung
Die elektronische Rechnung wird in einem strukturierten, digitalen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen.
Gängigstes Format:
ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland), ein hybrides Format in Form einer PDF-Datei, welche eingebettete XML-Daten enthält.
Sonstige Rechnung
Traditionell in Papierform oder in einem anderen elektronischen Format, welches eine manuelle Verarbeitung und Archivierung fordert.
Warum sich die E-Rechnung für Sie lohnt
Die Einführung der E-Rechnung ist aus mehreren Gründen wichtig!

Elektronische Rechnungen ermöglichen eine schnellere und effizientere Bearbeitung im Vergleich zu Papierdokumenten. Dies spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Durch den Wegfall von Druck-, Versand- und Lagerkosten können Unternehmen erheblich sparen. Auch die Verarbeitungskosten sinken durch automatisierte Abläufe.
E-Rechnungen minimieren das Risiko von Fehlern, die bei manueller Dateneingabe auftreten können. Dies führt zu einer höheren Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Rechnungsdaten.
Elektronische Rechnungen können schneller zugestellt und bearbeitet werden, was zu schnelleren Zahlungen führt. Dies verbessert die Liquidität und den Cashflow der Unternehmen.
Die Nutzung von E-Rechnungen trägt zur Reduzierung des Papierverbrauchs bei und ist somit umweltfreundlicher. Weniger Papierverbrauch bedeutet weniger Abholzung und eine geringere Belastung für die Umwelt.
In vielen Ländern werden E-Rechnungen zunehmend zur Pflicht, insbesondere bei Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern. Unternehmen müssen sich an diese gesetzlichen Vorgaben halten, um rechtskonform zu bleiben.
Die Einführung der E-Rechnung stellt einen bedeutenden Fortschritt für Unternehmen dar, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und zugleich ökologischen sowie rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

2025–2026
- grds. E-Rechnung Pflicht
- Business to Business (B2B)
- Inland
- nicht steuerbar
- kein Kleinbetrag/Fahrausweis - auch sonstige Rechnung zulässig
- Zustimmung Empfänger bei sonstiger E-Rechnung (reine PDF) erforderlich
- jeder Unternehmer muss im Inland ab 2025 eine E-Rechnung von einem anderen Unternehmen akzeptieren
- auch für atypische Unternehmer: Kleinunternehmer, Arzt, Vermieter, Verein
- E-Mail-Postfach zur Verfügung stellen ist zur Sicherstellung der Empfangbarkeit ausreichend
- Auch bei Verweigerung der Annahme sind die Pflichten des Rechnungsausstellers als erfüllt zu werten

2027
- Für Unternehmen ≤ 800.000 € Gesamtumsatz §19 (3) UStG
- weiterhin wie in 2025+2026 - Zustimmung Empfänger bei sonstiger E-Rechnung (reine PDF) weiterhin erforderlich
- Bei (echter) Pflicht zur E-Rechnung wird bei einer sonstigen Rechnung der Vorsteuerabzug nicht mehr anerkannt (außer nachweisliche Begründung)

2028
- Generelle Pflicht zur Ausstellung der E-Rechnung im B2B-Bereich Inland
Umsetzung in Ihrem Unternehmen zur E-Rechnung mit Lösungsmöglichkeiten von DATEV
DATEV Auftragswesen next:
- Erstellung und Versand von elektronischen Rechnungen
- Übergabe der Rechnungen an Datev Unternehmen online
- Abfrage der Rechnungen durch Steuerkanzlei direkt auf Unternehmen online
DATEV Mittelstand-Programme:
- Erstellung und Versand von elektronischen Rechnungen
- Weiterverarbeitung, Visualisierung und Archivierung in DATEV Dokumentenablage oder Übergabe an DATEV Unternehmen online
DATEV SmartTransfer:
- Zielgruppe: Unternehmen mit langer Projektlaufzeit, Auslandssachverhalte
- Erzeugung, Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen und weiteren Formaten

Mögliche Strukturen zum Empfangen und Weiterverarbeiten von E-Rechnungen mit DATEV Unternehmen online und Zusatzmodulen in Ihrem Unternehmen.

Neben DATEV-Lösungen gibt es auch weitere Programme und Angebote, die zur Erstellung von E-Rechnungen genutzt werden können.
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