E-Rechnung

Ab 2025 Pflicht für Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland für nationale B2B-Geschäfte verbindlich. Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten, um reibungslos umzustellen.

Stapel mit Rechnungen, Dokumente und Akten

Was ist eine E-Rechnung? 

Eine E-Rechnung ist ein digitales, strukturiertes Dokument, das automatisch verarbeitet werden kann.

Gängigstes Format in Deutschland:
ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland), ein hybrides Format in Form einer PDF-Datei, welche eingebettete XML-Daten enthält. 

Unterschied zu "sonstigen Rechnungen"

Sonstige Rechnungen sind traditionell in Papierform oder in einem anderen elektronischen Format, welches eine manuelle Verarbeitung und Archivierung fordert. 

Warum sich die E-Rechnung für Sie lohnt

Die Einführung der E-Rechnung ist aus mehreren Gründen wichtig!

 
Effizienzsteigerung

Elektronische Rechnungen ermöglichen eine schnellere und effizientere Bearbeitung im Vergleich zu Papierdokumenten. Dies spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand.

Kostenersparnis

Durch den Wegfall von Druck-, Versand- und Lagerkosten können Unternehmen erheblich sparen. Auch die Verarbeitungskosten sinken durch automatisierte Abläufe.

Fehlerreduktion

E-Rechnungen minimieren das Risiko von Fehlern, die bei manueller Dateneingabe auftreten können. Dies führt zu einer höheren Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Rechnungsdaten.

Schnellere Zahlung

Elektronische Rechnungen können schneller zugestellt und bearbeitet werden, was zu schnelleren Zahlungen führt. Dies verbessert die Liquidität und den Cashflow der Unternehmen.

Umweltschutz

Die Nutzung von E-Rechnungen trägt zur Reduzierung des Papierverbrauchs bei und ist somit umweltfreundlicher. Weniger Papierverbrauch bedeutet weniger Abholzung und eine geringere Belastung für die Umwelt.

Rechtliche Anforderungen

In vielen Ländern werden E-Rechnungen zunehmend zur Pflicht, insbesondere bei Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern. Unternehmen müssen sich an diese gesetzlichen Vorgaben halten, um rechtskonform zu bleiben.

Die Einführung der E-Rechnung stellt einen bedeutenden Fortschritt für Unternehmen dar, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und zugleich ökologischen sowie rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

2025–2026

  • grds. E-Rechnung Pflicht
    - Business to Business (B2B)
    - Inland
    - nicht steuerbar
    - kein Kleinbetrag/Fahrausweis
  • auch sonstige Rechnung zulässig
  • Zustimmung Empfänger bei sonstiger E-Rechnung (reine PDF) erforderlich
  • jeder Unternehmer muss im Inland ab 2025 eine E-Rechnung von einem anderen Unternehmen akzeptieren
  • auch für atypische Unternehmer: Kleinunternehmer, Arzt, Vermieter, Verein
  • E-Mail-Postfach zur Verfügung stellen ist zur Sicherstellung der Empfangbarkeit ausreichend
  • Auch bei Verweigerung der Annahme sind die Pflichten des Rechnungsausstellers als erfüllt zu werten

2027

  • Für Unternehmen ≤ 800.000 € Gesamtumsatz §19 (3) UStG
    - weiterhin wie in 2025+2026
  • Zustimmung Empfänger bei sonstiger E-Rechnung (reine PDF) weiterhin erforderlich
  • Bei (echter) Pflicht zur E-Rechnung wird bei einer sonstigen Rechnung der Vorsteuerabzug nicht mehr anerkannt (außer nachweisliche Begründung)

2028

  • Generelle Pflicht zur Ausstellung der E-Rechnung im B2B-Bereich Inland

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  • Erstellung und Versand von elektronischen Rechnungen
  • Übergabe der Rechnungen an Datev Unternehmen online
  • Abfrage der Rechnungen durch Steuerkanzlei direkt auf Unternehmen online

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  • Weiterverarbeitung, Visualisierung und Archivierung in DATEV Dokumentenablage oder Übergabe an DATEV Unternehmen online

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